Auf der Grundlage der vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschlossenen Beihilfesatzungen werden den Tierhaltern im Jahr 2008 folgende Beihilfen gewährt:

 

Beihilfesatzung

Beihilfe für

Höhe der Beihilfe

Brucellose/Schaf

amtlich angewiesene Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten)

Die Beihilfe wird auf Antrag gewährt und setzt sich zusammen aus der

-Bestandsgebühr:              15,00 €

   (pro Halbjahr und Tierhalter)

- der Beihilfe für die Probenentnahme:

- Schwein/Schaf                2,50€/T

- Rind:

Bestände bis 10 T.:            3,00€/T

Mutterkuhbest.>10T.:        2,50€/T

Milchviehbest.>10-150T:   2,00€/T

Milchviehbestände>150T.  1,75€/T

und den

- LALFF-Untersuchungsgebühren

nach der jeweils gültigen VerwaltungskostenVO.

AK/Schwein

amtlich angewiesene Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten)

KSP/Schwein

amtlich angewiesene Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten)

Brucellose der Schweine

amtlich angewiesene Untersuchungen auf Brucellose nach der Richtlinie Hygieneprogramm Schwein

(Probennahme- und Untersuchungskosten)

BHV1/Rind

amtlich angewiesene Untersuchungen nach Reagentenentfernung (Probennahme- und Untersuchungskosten in anerkannt freien und Sanierungsbeständen mit amtlich bestätigten Sanierungsplan)

Bereitstellung von Impfstoff  für reine Mastbetriebe

bis zu 0,95 €/Impfdosis

BVD/MD

angewiesene Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten) entspr. dem durch den RGD bestätigten Sanierungsplan

wie oben

ausgenommen Untersuchungen auf BVD-Antigen:    max. 1,70 €

Merzung von persistent infizierten Tieren (Virämiker) aus dem Bestand

Kühe, gekörte Zuchtbullen:                                          500,00€

sonst. Rinder  :  150,00€

CEM/EAV/Pferd

Probennahme und –untersuchung von Genitaltupferproben(CEM) bzw. Blut- bzw. Spermaproben (EAV)

Besuchsgebühr incl. Fahrkosten: 15 €

Probennahme:

Tupferprobe –Stute: 7,50€/Tier u. Jahr

Tupferprobe –Hengst: 15,00€/Tier u. Jahr

Blutprobe 2,50

Spermaprobe bei positivem Befund 20 €

zus. Kostenerstattung für die Untersuchung nach VetKostVO

Merzungsbeihilfe

Tiergesundheitsdienste

Probennahme-  und Untersuchungskosten nach Vereinbarung mit RGD/SGD

nach GOT bzw.  VerwaltungskostenVO

Diagnostische Untersuchungen zur Früherkennung seuchenhafter Erkrankungen und Abklärung von Bestandsproblemen Probennahme-  und Untersuchungskosten Abortabklärung
Besuchsgebühr incl. Fahrkosten Rind/Pferd/Schwein/Schaf 15,00 €
Einsenden von:
Frucht/Eihaut je 5,00 €
Lochialsekret 5,00 €
Blutprobe 2,50 €
Untersuchungsgebühren Abortabklärung und Sektionen:
nach Verwaltungskosten-VO
Transport von Tierkörpern > 50 kg zur Sektion:
je Entfernungskilometer 1,00 €

PRRS

 

Kontrolluntersuchungen

nach VerwaltungskostenVO

Impfmaßnahmen bei durch SGD bestätigtem Bekämpfungsprogramm

1,00€/bei der TSK gemeldetem Tier

Salmonellose der Rinder

Impfbeihilfe bei Beratung durch den RGD

Beihilfe je Impfung:          1,50€

Salmonellose des Geflügels

Untersuchungskosten

- LALFF-Untersuchungsgebühren

nach der jeweils gültigen VerwaltungskostenVO

TSE-Resistenzzucht,
Genotypisierung bei Schafen

Einsatz von Zuchtböcken der Risikogruppe 1
sowie Datenerfassung durch LSZV
Probenahme und Untersuchung zur Genotypisierung

25% vom Nettoeinkaufspreis,

max. 150 €,
2 €
/Datenerfassung
max. 10 €/Tier

Leptospirose

Bekämpfungsmaßnahmen bei Hinzuziehung des SGD

bis zu 3,00 Euro je gemeldetes Schwein