Auf der Grundlage der vom
Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschlossenen
Beihilfesatzungen
werden den Tierhaltern im Jahr 2008 folgende
Beihilfen gewährt:
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Beihilfesatzung |
Beihilfe für |
Höhe der
Beihilfe |
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Brucellose/Schaf |
amtlich angewiesene
Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten) |
Die Beihilfe wird
auf Antrag gewährt und setzt sich zusammen aus der -Bestandsgebühr: 15,00 € (pro Halbjahr und Tierhalter)
- der
Beihilfe für die Probenentnahme: - Schwein/Schaf 2,50€/T - Rind: Bestände bis 10
T.: 3,00€/T Mutterkuhbest.>10T.: 2,50€/T Milchviehbest.>10-150T:
2,00€/T Milchviehbestände>150T. 1,75€/T und den
- LALFF-Untersuchungsgebühren nach der jeweils
gültigen VerwaltungskostenVO. |
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AK/Schwein |
amtlich angewiesene
Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten) |
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KSP/Schwein |
amtlich angewiesene
Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten) |
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Brucellose der Schweine |
amtlich angewiesene Untersuchungen auf Brucellose nach der Richtlinie Hygieneprogramm Schwein (Probennahme- und
Untersuchungskosten) |
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BHV1/Rind |
amtlich angewiesene
Untersuchungen nach Reagentenentfernung (Probennahme- und Untersuchungskosten in
anerkannt freien und Sanierungsbeständen
mit amtlich bestätigten Sanierungsplan) |
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Bereitstellung von Impfstoff für reine Mastbetriebe |
bis zu 0,95 €/Impfdosis |
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BVD/MD |
angewiesene
Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten) entspr. dem durch den
RGD bestätigten Sanierungsplan |
wie oben ausgenommen Untersuchungen auf BVD-Antigen: max. 1,70 € |
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Merzung
von persistent infizierten Tieren (Virämiker) aus dem
Bestand |
Kühe, gekörte Zuchtbullen: 500,00€ sonst. Rinder
: 150,00€ |
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CEM/EAV/Pferd |
Probennahme und
–untersuchung von Genitaltupferproben(CEM) bzw. Blut- bzw. Spermaproben (EAV) |
Besuchsgebühr incl. Fahrkosten: 15 € Probennahme: Tupferprobe –Stute:
7,50€/Tier u. Jahr Tupferprobe
–Hengst: 15,00€/Tier u. Jahr Blutprobe 2,50 € Spermaprobe bei positivem Befund 20 € zus. Kostenerstattung für die Untersuchung nach VetKostVO Merzungsbeihilfe |
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Tiergesundheitsdienste |
Probennahme-
und Untersuchungskosten nach Vereinbarung mit RGD/SGD |
nach GOT bzw.
VerwaltungskostenVO |
| Diagnostische Untersuchungen zur Früherkennung seuchenhafter Erkrankungen und Abklärung von Bestandsproblemen | Probennahme- und Untersuchungskosten |
Abortabklärung Besuchsgebühr incl. Fahrkosten Rind/Pferd/Schwein/Schaf 15,00 € Einsenden von: Frucht/Eihaut je 5,00 € Lochialsekret 5,00 € Blutprobe 2,50 € Untersuchungsgebühren Abortabklärung und Sektionen: nach Verwaltungskosten-VO Transport von Tierkörpern > 50 kg zur Sektion: je Entfernungskilometer 1,00 € |
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PRRS |
Kontrolluntersuchungen |
nach
VerwaltungskostenVO |
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Impfmaßnahmen bei
durch SGD bestätigtem Bekämpfungsprogramm |
1,00€/bei der TSK gemeldetem Tier |
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Salmonellose der Rinder |
Impfbeihilfe bei Beratung durch den RGD |
Beihilfe je Impfung: 1,50€ |
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Salmonellose des Geflügels |
Untersuchungskosten |
- LALFF-Untersuchungsgebühren nach der jeweils gültigen VerwaltungskostenVO |
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TSE-Resistenzzucht, Genotypisierung bei Schafen |
Einsatz von Zuchtböcken der Risikogruppe 1 |
25% vom Nettoeinkaufspreis,
max. 150 €, |
| Leptospirose |
Bekämpfungsmaßnahmen bei Hinzuziehung des SGD |
bis zu 3,00 Euro je gemeldetes Schwein |