Auf der Grundlage der vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschlossenen Beihilfesatzungen werden den Tierhaltern im Jahr 2009 folgende Beihilfen gewährt:
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Beihilfesatzung |
Beihilfe für |
Höhe der Beihilfe |
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Brucellose Schaf und Ziege |
amtlich angewiesene Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten) |
Die Beihilfe wird auf Antrag gewährt und setzt sich zusammen aus der
-Bestandsgebühr: 15,00 € (pro Halbjahr und Tierhalter)
- der Beihilfe für die Probenentnahme: - Schwein/Schaf/Ziege 2,50€/T - Rind: Bestände bis 10 T.: 3,00€/T Mutterkuhbest.>10T.: 2,50€/T Milchviehbest.>10-150T: 2,00€/T Milchviehbestände>150T. 1,75€/T
und den - LALFF-Untersuchungsgebühren nach der jeweils gültigen Verwaltungskosten VO.
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AK/Schwein |
amtlich angewiesene Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten) |
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KSP/Schwein |
amtlich angewiesene Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten) |
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Brucellose der Schweine |
amtlich angewiesene Untersuchungen auf Brucellose nach der Richtlinie Hygieneprogramm Schwein (Probennahme- und Untersuchungskosten) |
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BHV1/Rind |
amtlich angewiesene Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten in anerkannt freien und Sanierungsbeständen, die bis zum 31.12.2008 die Reagentenmerzung abgeschlossen haben) |
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Impfstoff für reine Mastbetriebe |
bis zu 0,95 €/Impfdosis |
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BVD/MD |
angewiesene Untersuchungen (Probennahme- und Untersuchungskosten) entspr. dem durch den RGD bestätigten Sanierungsplan |
wie oben
BVD-Antigenuntersuchungen max. 1,70€
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Merzung von persistent infizierten Tieren (Virämiker) aus dem Bestand |
Kühe, gekörte Zuchtbullen: 500,00€ Jung- oder Mastrind: 150,00€ Kälber unter sechs Monaten 75,00€ |
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CEM/EAV/Pferd |
Probennahme und –Untersuchung von Genitaltupferproben(CEM) bzw. Blut- bzw. Sperma-proben (EAV) |
Besuchsgebühr incl. Fahrkosten: 15 €
Probennahme:
Tupferprobe –Stute: 7,50€/Tier u. Jahr
Tupferprobe –Hengst: 15,00€/Tier u. Jahr
Blutprobe: 2,50 €
Spermaprobe bei positivem Befund: 20 €
zus. Kostenerstattung für die Untersuchung nach VetKostVO Merzungsbeihilfe |
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Tiergesundheitsdienste |
Probennahme- und Untersuchungskosten nach Vereinbarung mit RGD/SGD |
nach GOT bzw. Verwaltungskosten VO |
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Diagnostische Untersuchungen zur Früherkennung seuchenhafter Erkrankungen und Abklärung von Bestandsproblemen |
Probennahme- und Untersuchungskosten |
Abortabklärung
Frucht/Eihaut je 5,00 € Lochialsekret 5,00 € Blutprobe 2,50 €
1,00 € |
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Salmonellose der Rinder |
Impfbeihilfe bei Beratung durch den RGD |
Beihilfe je Impfung: 1,50€ |
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Salmonellose des Geflügels |
Untersuchungskosten
Tötung bei amtlicher Feststellung |
- LALFF-Untersuchungsgebühren nach der jeweils gültigen Verwaltungskosten VO
20% des gemeinen Wertes |
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TSE-Resistenzzucht, |
Einsatz von Zuchtböcken der Risikogruppe 1 |
25% vom Nettoeinkaufspreis,
max. 150 €, max. 10 €/Tier |
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Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer |
Impfstoff für Wiederholungsimpfung sowie Grundimmunisierung der Nachtreter |
kostenfreie Bereitstellung |
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Tuberkulose des Rindes |
amtlich angeordnete Untersuchung mittels Tuberkulinprobe |
je Rind 4,30€ |