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rindergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse von Mecklenburg - Vorpommern
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| Gebiet wird betreut durch:
Frau Dr. Hacker
Frau Dr. Schwagerick
Herrn Dr. Siering
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| Fax. 0395/3805800 |
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| Beihilfen für Rinderbestände | ||||||||||
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Die Tierseuchenkasse gewährt den Tierhaltern Beihilfen lt. Beihilfesatzung : |
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| Nähere Informationen über die Gewährung der Beihilfen erhalten Sie in der Übersicht Beihilfen bzw. ausführlich in den entsprechenden Satzungen. | ||||||||||
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Leitlinien und Prüfliste für das Vorgehen in Milchviehbeständen mit dem Krankheitsbild einer Faktorenerkrankung In den vergangenen Jahren trat in mehreren Milchvieh haltenden Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern eine Herdenerkrankung auf, die zu wirtschaftlichen Einbußen und zu hohen Tierverlusten führte. Die auslösenden Faktoren dieses insbesondere bei Frischmelkern und Frischkalbern mit Abmagerung und Leistungsrückgang, Bewegungsstörungen, therapieresistentem Festliegen, sowie Verdauungsproblemen und Kreislaufstörungen einhergehenden Krankheitsbildes sind bislang nicht ausreichend geklärt. Dies ist jedoch eine wichtige Voraussetzung, um eine gezielte Therapie einleiten und langfristig Vorsorgemaßnahmen ergreifen zu können. In den letzten Monaten fanden sich Experten aus Mecklenburg-Vorpommern und anderen Bundesländern zu Fachgesprächen zusammen, die in die gemeinsame Erstellung der Leitlinien und Prüfliste für das Vorgehen in Milchviehbeständen mit dem Krankheitsbild einer Faktorenerkrankung mündeten. Diese Leitlinien sollen dazu dienen, die Befunderhebung in betroffenen Beständen zu erleichtern, die Möglichkeiten der Diagnostik aufzuzeigen und nicht zuletzt vergleichbare epidemiologische Daten zum Zweck der zentralen wissenschaftlichen Auswertung zu erheben. Sie richten sich insbesondere an
und sollten immer dann in Anwendung gebracht werden, wenn in einem Rinderbestand ein Erkrankungsgeschehen stattfindet, auf das die eingangs genannten Symptome und Bedingungen zutreffend sind. Sie können die Leitlinien über den folgenden Link des "Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg - Vorpommern", Schwerin downloaden: Bitte wenden Sie sich möglichst schon zu Beginn der Herdenerkrankung an den Rindergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse M-V oder den Epidemiologischen Dienst des Landesveterinär- und Lebensmitteluntersuchungsamtes. Die Mitarbeiter haben an der Erstellung der Leitlinien mitgewirkt und sind gerne bereit, Ihnen bei der Diagnostik und beim Management dieser neuartigen Erkrankung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. |
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| Aktuelles | ||||||||||
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Erfassung von BVD-Befunden im HIT
Nach längeren Bemühungen ist es dem Rindergesundheitsdienst in Zusammenarbeit mit dem LALLF nun gelungen, eine Möglichkeit zu finden, die im Zuge von Sanierungs- und Überwachungsuntersuchungen sowie von Handelsuntersuchungen erhobenen BVD-Befunde für alle am LALLF M-V untersuchten Proben von Rindern direkt im HIT zu speichern. Die Befunde werden den untersuchten Rindern nach mehrfacher Kontrolle der Richtigkeit durch das LALLF und den RGD im HIT zugeordnet und können vom Rinderhalter und von den zuständigen Veterinärbehörden über das Bestandsregister mit Gesundheitsstatus eingesehen bzw. abgerufen werden. Durch die Erfassung der BVD-Befunde im HIT kann die Arbeit des Rindergesundheitsdienstes im Zuge der BVD-Sanierung rationeller gestaltet werden. Die effektive Überwachung sanierter Bestände durch die Veterinärämter wird mit dieser Erfassung erst möglich. Der Rinderhalter kann ohne zusätzlichen Aufwand die noch zu untersuchenden Rinder erkennen. Dadurch können Untersuchungslücken und Mehrfachuntersuchungen vermieden werden. Bei Verkäufen wechselt der Befund im HIT mit dem Rind den Bestand. Deshalb kann das Verfahren den Rinderhandel sicherer machen. Es wird sogar daran gedacht, einen entsprechenden Ausdruck des „HIT-Befundes“ als Attest über die BVD-Unverdächtigkeit des zu handelnden Rindes anzuerkennen. Da es sich bei der BVD-Sanierung derzeit noch immer um ein freiwilliges Verfahren handelt, ist für die Einstellung der Befunde im HIT das Einverständnis des Rinderhalters erforderlich. Aus vielen Beständen liegt dieses Einverständnis bereits vor. Für alle übrigen Rinderhalter, in deren Beständen Untersuchungen zur BVD-Sanierung oder zur Überwachung eines bereits erreichten BVD-Status durchgeführt werden, wird die TSK vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsrates ab 2009 nur noch Beihilfen zu den BVD-Untersuchungen ausreichen, wenn das Einverständnis zur Einstellung der BVD-Befunde in HIT erklärt wird. Einen Vordruck für die Einverständniserklärung erhalten Sie HIER Dieser ist mit der Anschrift und der VVVO-Nr. des Rinderhalters zu ergänzen und unterschrieben an die TSK zu senden oder zu faxen.
Dr. Ulrike Hacker |
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