Die vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschlossenen Satzungen erhalten ihre Gültigkeit erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Mecklenburg - Vorpommern. Bitte beachten Sie, dass die Satzungen i.d.R. am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres außer Kraft treten, daher können sich Veränderungen gegenüber dem vergangenen Jahr ergeben haben.